Liebe Angehörige, liebe Besucher,

 

wir möchten Sie sehr herzlich um Ihre Unterstützung bitten, um unsere Bewohner, unsere dringend benötigten Mitarbeiter, aber auch Sie bestmöglich zu schützen.

Jeder Bewohner der Einrichtung darf laut XII. Corona-Testverordnung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 zeitgleich von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen Besuch erhalten.

Der Zutritt darf nur nach einer Testung im Sinne des § 1 Abs. 3 mit negativem Testergebnis gewährt werden.

-     Die Besucher müssen sich laut Anwesenheitsnachweis nach    § 1 Abs. 6 registrieren.

Bereits zwei Mal geimpfte Besucher sollten ihren Impfausweis mitbringen.

Alle Besuchenden haben einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die AHA-Regeln einzuhalten.

Zum Schutz Ihrer Angehörigen und unserer Mitarbeiter bitten wir um Verständnis.

 

Leider ist es uns im Moment nicht möglich, Sie vor Ort zu testen.

 

Bitte bringen Sie zu jedem Besuch einen aktuellen Negativ-Test (24 Stunden) oder PCR-Test (48 Stunden) mit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Ihre Pflegeeinrichtung